Transportversicherung: Ihr Schutz für jede Cargoboard Lieferung
Transportversicherung – wann sie sinnvoll ist
Viele Versender gehen davon aus, dass ihre Waren während des Transports automatisch umfassend versichert sind. Tatsächlich greift im Schadensfall jedoch nur die gesetzliche Frachtführerhaftung – und die orientiert sich ausschließlich am Gewicht der Sendung, nicht am tatsächlichen Warenwert. Denn beim Transport von Waren bestehen reale Risiken: Verlust, Beschädigung, Diebstahl. Und die gesetzliche Haftung des Frachtführers deckt diese Risiken nur begrenzt ab.
Wann ist eine Transportversicherung sinnvoll?
Die gesetzliche Haftung von Frachtführern ist begrenzt – nach CMR auf 8,33 SZR pro Kilogramm (ca. 10 EUR/kg). Bei einer Sendung mit 100 kg entspricht das maximal etwa 1.000 EUR Ersatz, unabhängig vom tatsächlichen Warenwert.
Eine Warentransportversicherung sichert dagegen den voll angemeldeten Warenwert ab. Sie ist besonders sinnvoll, wenn der Warenwert deutlich über der gesetzlichen Haftungsgrenze liegt – etwa bei hochwertigen, empfindlichen oder schwer ersetzbaren Gütern.
Voraussetzungen für eine reibungslose Schadensregulierung
Damit die Versicherung im Ernstfall auch greift, sind folgende Punkte entscheidend:
- Sichere Verpackung: Verkaufsverpackungen reichen nicht – die Ware muss transportsicher verpackt sein
- Verpackungsstandards beachten: Stabil, gepolstert, ohne Hohlräume
- Schaden dokumentieren: Direkt bei Annahme vom Empfänger auf dem Ablieferbeleg vermerken lassen
- Schadenshergang erkennbar: Der Schaden muss nachweislich während des Transports entstanden sein
Abgrenzung zwischen Speditionshaftung und Transportversicherung
Haftungshöhe:
- 8,33 Sonderziehungsrechte/kg (ca. 10 €/kg)
Bemessungsgrundlage:
- Schadensersatz basiert auf dem beschädigten oder verloren gegangenen Gewicht
Schadensmeldung:
- Muss bei Anlieferung erkannt und quittiert werden
Besonderheiten:
- keine Absicherung des tatsächlichen Warenwerts und keine Absicherung der Transport- & ggf. der Montagekosten
Haftungshöhe:
- voller Warenwert ohne gesetzliche Begrenzung (Volle Deckung gemäß DTV-Güter 2008)
Bemessungsgrundlage:
- tatsächlicher Warenwert der beschädigten oder verloren gegangenen Waren
Schadensmeldung:
- Sollte bei Anlieferung erkannt und quittiert werden
Besonderheiten:
- Für eine Mitversicherung der Transport- und ggf. der Montagekosten müssen diese seperat in der Handelsrechung aufgeführt sein
Transportversicherung berechnen
Berechnen Sie jetzt online die Kosten Ihrer Transportversicherung. Bitte geben Sie beim Warenwert alle relevanten Kosten inklusive Transport- und Montagekosten vollständig an.
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Info: Diese Berechnung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot dar. Die finalen Versicherungskosten werden nach Eingabe des Warenwertes im Verlauf des Buchungsprozesses angezeigt.
Ihre Vorteile mit der Transportversicherung von Cargoboard
Umfassender Schutz
Absicherung des vollen Warenwerts ohne gesetzliche Haftungsgrenzen
Deckt auch Schäden ohne Verschulden der Spedition ab
Erstattet zusätzlich Transport- und Montagekosten bei entsprechendem Nachweis
Klare, transparente Versicherungskosten
Minimiert Ihr finanzielles Risiko bei Schäden oder Verlusten
Hinweis: Cargoboard GmbH & Co. KG vermittelt Warentransportversicherungen als produktakzessorischer Versicherungsvermittler gemäß §34d Abs. 6 GewO im Zusammenhang mit der Erbringung von Transportdienstleistungen. Eine gesonderte Erlaubnispflicht nach §34d Abs. 1 GewO besteht nicht.
Versicherungsschutz und Abwicklung erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Versicherungsmakler OSKAR SCHUNCK GmbH, Bielefeld. SCHUNCK ist als Versicherungsmakler nach §§ 60, 62 ff. VVG tätig und betreut die Versicherungsverträge im Auftrag von Cargoboard.
Cargoboard ist als produktakzessorischer Versicherungsvermittler registriert im Versicherungsvermittlerregister mit D-3TIF-YKPZZ-49 siehe auch unter www.vermittlerregister.info
Worauf Sie bei der Transportversicherung achten sollten
Nur angegebene Werte werden ersetzt:
Transport-, Montage- und Nebenkosten sollten bei der Angabe des zu versichernden Warenwerts enthalten und auf der Handelsrechnung explizit ausgezeichnet sein, damit diese mitversichert sind.
Verpackungspflicht:
Auch bei bestehender Transportversicherung ist eine transportsichere Verpackung der Ware zwingend erforderlich.
Verbotene und abstimmungspflichtige Güter:
Verderbliche Lebensmittel, explosive Waren und Kraftfahrzeuge sind verboten. Eine genaue Auflistung mit nicht transportierbaren Waren finden Sie in unseren AGBs.
Paketversand mit Cargoboard
Wenn Sie den Paketversand über unsere Buchungsplattform beauftragen, erfolgt die Transportdurchführung durch einen externen Dienstleister. Im Schadensfall – etwa bei Verlust oder Beschädigung der Ware – gilt ausschließlich die Standardhaftung gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Transportpartners.
Zusätzlich zur Standardhaftung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Versand durch die Cargoboard Transportversicherung umfassender abzusichern.
Abstimmungspflicht vor dem Versand
Zusätzliche Abstimmung erforderlich:
- Neben den in unseren AGB ausgeschlossenen Waren gibt es Güter, die vor dem Versand abgestimmt werden müssen
Ab 200.000 € Warenwert:
- Jede Sendung über diesem Wert erfordert eine vorherige Abstimmung, um einen sicheren Transport zu gewährleisten
- Paketsendungen (via UPS Service) sind bereits ab 40.000 € abstimmungspflichtig.
Nicht typische Handelsgüter:
- Auch bei speziellen Warengruppen ist eine Abstimmung notwendig, z. B. Prototypen und Ausstellungsstücke, Kunstgegenstände, Gemälde, Antiquitäten, Münzen, Edelsteine, Dokumente, Urkunden
Noch Fragen zur Transportversicherung?
Jede Sendung ist anders und verdient den passenden Schutz. Unsere Experten für Transportversicherungen beraten Sie bei Bedarf persönlich und helfen Ihnen dabei, die beste Lösung für Ihre Anforderungen zu finden.
Ob es um die richtige Absicherung, spezielle Warengruppen oder Abstimmungsfragen geht – wir nehmen uns Zeit für Sie und beantworten alle Ihre Fragen – kompetent und verständlich.