Transportversicherung bei Cargoboard

Transportversicherung einfach bei der Buchung abschließen

      Wir bieten unsere Dienstleistung ausschließlich für Unternehmen, Gewerbetreibende und Behörden an. Ein Transport im Auftrag von Privatpersonen ist komplett ausgeschlossen.

      Brauche ich eine Transportversicherung?

      Viele Kund:innen gehen davon aus, dass ihre Waren beim Transport automatisch versichert sind. Tatsächlich besteht aber ein Unterschied zwischen der gesetzlichen Haftung des Spediteurs und einer freiwilligen Transportversicherung. Dieser Unterschied wird oft nicht ausreichend erklärt, wodurch es zu Missverständnissen kommt.

      Die Haftung des Spediteurs nach AÖSp

      In Österreich gelten für Speditionen regelmäßig die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp), sofern diese rechtswirksam vereinbart wurden. Diese Bedingungen enthalten Regelungen zur Haftung des Spediteurs, die zugunsten des Spediteurs ausgestaltet sind – ähnlich wie die ADSp in Deutschland.

      Wird keine gesonderte Versicherung abgeschlossen, haftet der Spediteur nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der AÖSp – nicht für den vollen Warenwert, sondern nach festgelegten Höchstbeträgen.

      Begrenzte Haftung nach AÖSp

      Die Haftung des Spediteurs ist – sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt – nach den AÖSp und dem UGB auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht der beschädigten oder verlorenen Ware beschränkt.

      Ein SZR entspricht aktuell ca. 1,20 bis 1,30 Euro. Als grobe Orientierung kann man mit etwa 10 Euro pro Kilogramm rechnen.

      Beispiel: Wird eine Sendung mit einem Gewicht von 100 kg beschädigt, beträgt die maximale Haftungssumme ca. 1.000 Euro – unabhängig vom tatsächlichen Warenwert.

      Zu beachten ist: Es wird nur das Schadensgewicht (nicht das gesamte Sendungsgewicht) berücksichtigt – also jener Teil der Lieferung, der konkret beschädigt oder verloren wurde.

      Wann greift die Speditionshaftung?

      Damit die Haftung des Spediteurs gemäß AÖSp zur Anwendung kommt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

      1. Transportverpackung
      Die Ware muss für den Transport angemessen und sicher verpackt sein. Ist die Verpackung mangelhaft, entfällt die Haftung – auch bei sichtbaren Schäden.

      2. Schadenserkennung bei Zustellung
      Schäden oder Verluste müssen sofort bei der Übernahme durch den Empfänger festgestellt und dokumentiert werden, z. B. direkt auf dem Frachtbrief oder der Empfangsquittung.
      Wird der Schaden nicht bei Übernahme vermerkt, gilt rechtlich eine Beweislastumkehr: Der Absender muss dann nachweisen, dass der Schaden während des Transports entstanden ist – was oft sehr schwierig ist.

      Die Transportversicherung

      Eine Transportversicherung bietet im Vergleich zur gesetzlichen Haftung eine deutlich umfassendere Absicherung. Sie ersetzt im Schaden- oder Verlustfall den gesamten Warenwert, und nicht nur einen Bruchteil auf Basis des Gewichts.

      Weitere Vorteile:

      • Schnellere und unkompliziertere Schadensregulierung
      • Absicherung des tatsächlichen Warenwerts
      • Kundenfreundlichere Bedingungen bei Teilschäden oder unklaren Haftungssituationen

      Wann greift die Transportversicherung?

      Auch bei einer Versicherung müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein, damit im Schadensfall geleistet wird:

      1. Transportverpackung
      Die Ware muss auch hier sorgfältig und sachgerecht verpackt sein. Grob mangelhafte Verpackungen können zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen.

      2. Dokumentation des Schadens
      Im Falle eines Schadens ist es hilfreich, wenn der Mangel schriftlich festgehalten und sofort beim Zusteller dokumentiert wird. Das erleichtert die Bearbeitung und beschleunigt die Regulierung.

      Vorsicht Unterversicherung: Warum Sie Ihre Transportgüter vollständig absichern sollten:

      Die Versicherungssumme muss dem vollen Warenwert entsprechen, einschließlich:

      • Einkaufspreis
      • Verpackungs- und Transportkosten
      • etwaiger Zollgebühren

      Wird ein zu niedriger Wert angegeben, kann es bei einem Schadenfall zu Leistungskürzungen kommen – dies nennt man Unterversicherung. Eine Teilsummenversicherung ist nicht möglich; es wird immer die gesamte Sendung bewertet.

      Achtung!

      Trotz Transportversicherung muss die Warensendung weiterhin transportsicher verpackt sein.

      Beispiel: Die Verkaufsverpackung von einem Fernseher gilt nicht als transportsichere Verpackung. Zusätzlich zu der Verkaufsverpackung ist eine Versandverpackung notwendig. In diesem Fall eine ausreichend große Palette, Befestigungsgurte sowie Kantenschutz.

      Falls Sie noch keine Erfahrungen mit dem Speditionsversand haben, empfehlen wir Ihnen unsere Seite mit den Verpackungstipps.

      Was kostet die Transportversicherung?

      Einer der Hauptgründe, warum wir unseren Kund:innen eine Transportversicherung empfehlen, sind die relativ geringen Kosten im Vergleich zum Warenwert der Sendung. Wenn Sie Ihre Warensendung über Cargoboard versichern, zahlen Sie 5,00 Euro pro 1.000 Euro Warenwert. Der Mindestbetrag beträgt 5,50 Euro..

      Warenwert Preis Transportversicherung

      1.000 €

      5,50 €
      2.000 € 10,00 €
      3.000 € 15,00 €
      4.000 € 20,00 €
      4.500 € 22,50 €

      Worauf muss ich bei der Transportversicherung achten?

      Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass Sie keine Waren mit Cargoboard versenden, die nicht mit uns versendet werden dürfen. Darunter zählen unter anderem Waren wie verderbliche Lebensmittel, explosive Waren und Kraftfahrzeuge. Eine genaue Auflistung mit nicht transportierbaren Waren finden Sie in unseren AGBs.

      Neben den aufgelisteten Waren in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt es Waren, die einer zusätzlichen Abstimmung bedürfen. Ab einem Warenwert von 250.000 Euro muss jede Warensendung mit uns abgestimmt werden, damit ein sicherer Warentransport sichergestellt werden kann. Das Gleiche gilt für alle Warensendungen, bei denen es sich um nicht typische Handelsgüter handelt.

      Unter anderem geht es dabei um:

      • Prototypen und Ausstellungsstücke
      • Kunstgegenstände, Gemälde und Antiquitäten
      • Münzen, Edelsteine, Dokumente, Urkunden

      Die genannten Warengruppen sind abstimmungsbedürftig, da der ideelle Wert den eigentlichen Materialwert häufig übersteigt.

      Versichern Sie Ihre Ware im Buchungsprozess ohne weitere Abstimmungen, ist in der Regel nur der Materialwert der Ware versichert und nicht der ideelle Wert.

      Häufig gestellte Fragen

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