Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Speditions- und Logistikdienstleistungen (Gewerbe / Unternehmenskunden)

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Auftraggebenden und der Cargoboard Austria GmbH, FN 567171a, Wiesenstraße 51, 4600 Wels, für alle Verträge mit Auftraggebern, die Unternehmer iSd § 1 Abs 2 UGB sind und deren Sitz oder Standort in Österreich gelegen ist, über die Durchführung von nationalen und internationalen Transportdienstleistungen sowie ggf. zusätzliche Versicherungsleistungen – unabhängig von der Art ihres Zustandekommens. Im Folgenden wird die Cargoboard Austria GmbH mit “uns” oder “wir” betitelt.     
Abweichende Bedingungen des Auftraggebenden erlangen keine Geltung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.   
Gegenüber Konsumenten (Verbrauchern) iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG erbringen wir keine Leistungen.

Wir bieten durch Auswahl qualifizierter Speditionsunternehmen Transportdienstleistungen an. Auftraggebende können zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Bei einem Cargoboard-Tarif entscheiden wir über das Speditionsunternehmen und es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wählt der Auftraggebende selbst ein Transportunternehmen, gelten dessen spezifische Geschäfts- und Transportbedingungen, die ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages sind. Bei den Tarifen, bei denen der Auftraggebende ein Transportunternehmen selbst auswählt, erhält er die spezifischen Allgemeinen Geschäfts- und Transportbedingungen des von ihm gewählten Transportunternehmens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Bei Widersprüchen zwischen diesen und unseren Bedingungen haben die Bedingungen des gewählten Unternehmens Vorrang. In allen anderen Fällen ergänzen diese den Transportvertrag.

2. Vertragsabschluss

2.1 Aufträge können über unser Formular auf der Website, via API oder per E-Mail erteilt werden.

2.2. Bei Auftragserteilung hat der Auftraggebende folgende Angaben zu machen: Firma, Sitz, USt-IdNr. (optional), Ansprechpartner, Adresse der Abholung, Zieladresse, Versandtermin, Beschreibung der zu versendenden Güter einschließlich Gewicht und Volumen.

2.3 Wir werden den Auftrag binnen einer Stunde per E-Mail bestätigen.

3. Stornierung

3.1 Buchungen können bis zu 24 Stunden vor Beginn des Tages der Auftragsausführung kostenfrei storniert werden. Auch uns steht dieses Stornierungsrecht innerhalb der genannten Frist zu. Die Stornierung kann per E-Mail erfolgen. Stornierungen zu Transportbuchungen des Auftraggebenden sind direkt an uns und nicht an das gewählte Transportunternehmen zu richten. 

3.2 Storniert der Auftraggebende den Auftrag ohne Einhaltung der Frist gemäß vorstehender Ziffer 3.1, so sind wir berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von bis zu 75 % des Frachtgelds zu verlangen, jedoch maximal 800,00 € netto.

Für Sendungen, die im Sammelladungsverkehr befördert werden (unter 3.000 kg Gesamtgewicht und unter 2,4 Lademeter) berechnen wir eine Ausfallpauschale von bis zu 33 % des Frachtgelds.

Der Auftraggebende ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns ein Schaden in der geltend gemachten Höhe nicht entstanden ist. Umgekehrt sind wir berechtigt, bei entsprechendem Nachweis einen höheren Schadensersatz zu verlangen.

3.3 Wir sind unabhängig von der Regelung in Punkt 3.1. jederzeit berechtigt, den Auftrag zu stornieren oder vom Auftrag zurückzutreten, wenn

  • der Auftraggebende falsche Angaben über seine Zahlungsfähigkeit gemacht hat,
  • der Auftraggebende vor Durchführung der Buchung nicht alle Angaben gemäß vorstehender Ziffer 2.2 bereitgestellt oder falsche Angaben gemacht hat, wenn die Ausführung gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstoßen würde, etwa weil ein Beteiligter auf einer Sanktions- oder Terrorliste aufgeführt ist.

In diesem Fall hat der Auftraggebende die Ausfallpauschale in Höhe von bis zu 75 % des Frachtgelds an uns zu bezahlen. Der Auftraggebende hat in diesem Fall keinen Anspruch auf welcher Rechtsgrundlage auch immer gegen uns.

4. Gefahrgut

4.1 Folgende Gefahrgüter können nicht transportiert werden.

BezeichnungKlasseVerboten (Stückgut)
Explosive Stoffe1Komplett
Gase2Güter die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen
Klassifizierungscode: T, TF, TC, TO, TFC, TOC
UN 1057 Feuerzeuge, Nachfüllpatronen wenn verpackt gemäß SV 658 (wenn nach SV 658 verpackt nicht über HUB)
Entzündbare flüssige Stoffe3Güter die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen
Klassifizierungscode: D
Entzündbare feste Stoffe4.1Güter die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen
Klassifizierungscode: Klassifizierungscode: D, DT, SR 2, SR 1, PM 2 oder UN 3221 / 3222
Selbstentzündliche Stoffe4.2UN 4127/ 3255
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln4.3UN 3133
Entzündend wirkende Stoffe5.1UN 3100/ 3121/ 3137
Organische Peroxide5.2Klassifizierungscode P1/ P2 nur UN 3101, 3102/ 3111- bis 3120
Giftige Stoffe6.1Güter die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen
Verpackungsgruppe I (auch als Zusatzgefahr)
Ansteckungsgefährliche Stoffe6.2Komplett
Radioaktive Stoffe7Komplett
Ätzende Stoffe8UN 1798/ UN 1790
Verschiedene gefährliche Stoffe u. Gegenstände9UN 3268
Alle Abfälle Verboten

 4.2 Sonstiges Gefahrgut, das nicht in Ziffer 4.1 aufgeführt ist, kann nicht in folgende Länder und Gebiete befördert werden: jegliche Inseln, Finnland, Norwegen, Schweden, Dänemark und Großbritannien.

4.3 Bei der Beförderung von Gefahrgut ist der Auftraggebende verpflichtet, uns vorab die genauen ADR-Daten (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen sind notwendig, um sicherzustellen, dass der Transport gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften und Gesetzen erfolgt.

4.4 Sollte der Auftraggebende es versäumen, die erforderlichen ADR-Daten vor Beginn des Transports an uns weiterzugeben und sich die zu befördernde Ware bereits in unserem Besitz befinden, behalten wir uns das Recht vor, dem Auftraggebenden eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,00 € netto pro Verstoß in Rechnung zu stellen.

4.5 Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben zu Gefahrguttransportvorschriften durch den Auftraggebenden entstehen.

5. Weitere vom Versand ausgenommene Güter

5.1 Vom Versand ausgenommen sind

  • Güter, deren Besitz und Versendung verboten ist,
  • Güter, von denen eine Bedrohung für Gesundheit, Sicherheit oder Eigentum ausgeht,
  • verderbliche oder temperaturgeführte Güter (insbesondere frische Lebensmittel),
  • Spirituosen und Tabakwaren,
  • E-Zigaretten und Liquids für E-Zigaretten,
  • Schusswaffen und Munition,
  • optische Geräte, Unterhaltungselektronik, Telekommunikationsgeräte, EDV-Geräte einschließlich Zubehör, Chip- und Telefonkarten, deren Wert 100.000 € je Sendung übersteigt,
  • Kunstgegenstände, Antiquitäten, echte Teppiche und Pelze, Gemälde, Valoren,
  • Tiere,
  • Umzugsgüter,
  • Kraftfahrzeuge,
  • abzuschleppende oder zu bergende Güter.

5.2 Bei Versand aus / nach Polen: Der Transport von Waren, die den Bestimmungen des Frachtkontrollsystems SENT unterliegen, ist bei Sendungen mit dem Versand- und/oder Empfangsland  Polen ausdrücklich ausgeschlossen. Eine vollständige und verbindliche Auflistung der unter das Frachtkontrollsystem SENT fallenden Waren kann der offiziellen Website entnommen werden: https://puesc.gov.pl/en/uslugi/przewoz-towarow-objety-monitorowaniem-sent.

5.3 Bei Fragen zur Versendbarkeit kann der Auftraggeber Kontakt mit unserem Kundenservice aufnehmen: service@cargoboard.com

6. Weisungsrecht des Auftraggebers

6.1 Zur Konkretisierung der Leistungen hat der Auftraggebende ein auftragsbezogenes Weisungsrecht. Sind Weisungen nicht ausreichend erteilt oder nicht ausführbar, dürfen wir nach pflichtgemäßem Ermessen handeln.

6.2 Grundsätzlich folgen wir den Weisungen des Auftraggebenden. Auf offensichtliche Unrichtigkeiten oder die Undurchführbarkeit einer Weisung werden wir den Auftraggebenden hinweisen. Besteht der Auftraggebende dennoch auf der Ausführung, übernehmen wir keine Haftung für daraus entstehende Schäden oder Nachteile.

7. Transportabwicklung

7.1 Es steht uns frei, den Transport nach den gesetzlichen Bestimmungen selbst durchzuführen (Selbsteintritt) oder entsprechende Ausführungsverträge mit Dritten abzuschließen.

7.2 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Cargoboard Austria GmbH die Cargoboard GmbH & Co. KG zur Durchführung der Transportabwicklung beauftragen kann. Sämtliche damit verbundenen Leistungen werden ebenfalls von der Cargoboard GmbH & Co. KG erbracht.

7.3 Wir sind berechtigt, die Versendung in einer Sammelladung (§ 413 UGB) zusammen mit Gut anderer Versender durchzuführen oder aufgrund eines für unsere Rechnung über eine Sammelladung geschlossenen Frachtvertrages zu bewirken. Auch in diesem Fall können wir die für die Beförderung des einzelnen Gutes gewöhnliche Fracht anfallende und vereinbarte Vergütung verlangen.           

7.4 Schließen wir Ausführungsverträge mit Dritten ab, so teilen wir deren Namen und Adressen dem Auftraggebenden auf Anfrage mit.

7.5 Die Wahl der Beförderungsmittel treffen wir nach pflichtgemäßem Ermessen und sind hinsichtlich etwaiger diesbezüglich abzuschließender Ausführungsverträge frei.

7.6 Sollte sich Ware durch Unzustellbarkeit länger bei unserem Partnerunternehmen befinden, erlauben wir uns, ab dem 5. Werktag Lagergeld in Höhe von 5,00 € netto pro Europaletten-Stellplatz pro Tag, maximal 30 Tage, in Rechnung zu stellen.

7.7 Bei einer erfolglosen Anfahrt im Sammelladungsverkehr (unter 3.000 kg Gesamtgewicht und unter 2,4 Lademeter) bei Zustellung oder Abholung, erlauben wir uns, dem Auftraggebenden Kosten für eine erneute Anfahrt in Höhe von 33 % des Frachtpreises in Rechnung zu stellen. Sollte es zu keinem erneuten Anlieferversuch kommen und die Ware  an den Versender retourniert werden, hat der Auftraggebende die Kosten des Rücktransports zu tragen.
Bei einer erfolglosen Anfahrt bei organisierten Direktfahrten, Teil- oder Komplettladungen müssen wir bis zu 75 % für die vergebliche Anfahrt berechnen.
Sollte es bei Abholung oder Zustellung zu nicht von uns zu vertretenden Verzögerungen an den jeweiligen Adressen kommen, werden ab 2 Stunden Wartezeit 80,00 € netto pro angefangene Stunde abgerechnet.
Der Auftraggebende ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns ein Schaden in der geltend gemachten Höhe nicht entstanden ist.

7.8 Weichen die bei der Abholung festgestellten Mengen, Gewichte oder Volumina von den vom Auftraggebenden ursprünglich angegebenen Werten ab und entstehen dadurch höhere Transportkosten (z. B. aufgrund größerer Abmessungen oder höherem Gewicht), sind wir berechtigt, die Differenz zu den ursprünglich kalkulierten Transportkosten nachträglich in Rechnung zu stellen. Zusätzlich fällt in diesem Fall eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € netto an.

7.9 Die angegebenen Termine für die Abholungen sind voraussichtliche Abholzeitpunkte. Bei den Laufzeiten handelt es sich um Regellaufzeiten. Eine garantierte Laufzeit kann nicht zugesichert werden.

7.10 Beim Transport von Sammelgut erfolgt grundsätzlich eine Umladung. Für Teilladungen behalten wir uns die Möglichkeit der Umladung vor, wobei eine Absprache darüber auf Wunsch erfolgen kann. Bei Komplettladungen und Direktfahrten erfolgt keine Umladung.

8. Pflichten des Auftraggebers

8.1 Der Auftraggebende übergibt die Güter uns oder den von uns mit der Transportdurchführung beauftragten Dritten zu dem im Speditionsauftrag vereinbarten Zeitpunkt und an dem vereinbarten Ort.

8.2 Das Transportgut ist für einen Sammelladungstransport und für eine mehrfache Umladung beförderungssicher zu verpacken und zu kennzeichnen, wenn ein Direkttransport nicht explizit mit uns vereinbart wurde.

8.3 Das Transportgut muss hinsichtlich Anzahl, Gewicht, Abmessungen und deklariertem Warenwert im verpackten Zustand den im Transportvertrag festgelegten Angaben entsprechen. Sollte eine Diskrepanz zwischen den vereinbarten und den tatsächlichen Eigenschaften des Transportgutes bestehen, sind wir berechtigt, dem Auftraggebenden die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen, sofern die Durchführung des Transports dennoch möglich ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass die aufgrund solcher Abweichungen anfallenden Kosten signifikant über dem ursprünglich vereinbarten Transportpreis liegen können. Die präzise Kalkulation dieser zusätzlichen Kosten wird von uns vorgenommen und dem Auftraggebenden mitgeteilt.

8.4 Für die Be- & Entladung ist der Auftraggebende verantwortlich, wenn es nicht explizit mit uns anders vereinbart wurde.

8.5 Der Auftraggebende hat die Übergabe und die Annahme der Ware sicherzustellen.

8.6 Vor Übergabe des Transportguts hat der Auftraggebende uns alle erforderlichen Informationen zu übermitteln.

8.8 Die Zufahrt zum Abhol- und Anlieferort muss für einen LKW mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen uneingeschränkt gewährleistet sein.

9. Preise, Rechnungstellung, Zahlung

9.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung auf unserer Website angegebenen Preise in Euro zzgl. Umsatzsteuer.

9.2 Wir werden dem Auftraggebenden bei Buchung des Transports eine Rechnung in elektronischer Form zusenden.

9.3 Die Zahlung kann per Kreditkarte, Lastschrift, PayPal oder Sofortüberweisung erfolgen. Soweit wir im Einzelfall bei registrierten Auftraggebenden Überweisung nach Rechnungsstellung anbieten, sind Zahlungen ab 12 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

10. Verpackung

10.1 Der Auftraggebende ist verpflichtet, das Sendungsgut versandfertig an uns zu übergeben. Die ausschließliche Verantwortung für die transport- und lagergerechte Verpackung des Sendungsgutes liegt hierbei beim Auftraggebenden.
Der Auftraggebende muss sicherstellen, dass das Sendungsgut auf beförderungstauglichen Ladehilfsmitteln verpackt ist.

10.2 Hinweise auf der Verpackung, die eine besondere Behandlung des Gutes erforderlich machen, sind für uns nicht verpflichtend.

10.3 Wir sind nicht zur Prüfung der Verpackung verpflichtet. Offensichtlich nicht transportsicher verpackte Ware können wir zurückweisen.

10.4 Wir sind von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender zurückzuführen ist. Es gelten die gesetzlichen Haftungsausschlüsse.

11. Haftung und Versicherung

11.1 Unsere Haftung richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sowie anerkannten transportrechtlichen Branchenregelungen. Auf Wunsch weisen wir dem Auftraggebenden unseren Versicherungsschutz nach.

Eine Differenzierung erfolgt wie folgt:

a) Nationale Transporte
Bei rein innerstaatlichen Beförderungen gelten die nationalen Transportgesetze sowie die AÖSp. Für innerstaatliche Auslandsbeförderungen existieren ebenso Haftungsbeschränkungen. Eine Auswahl:

Land Geltende Regelungen
Deutschland ADSp 2017 und §§ 407 ff. HGB
Italien Art. 1696 Codice Civile (Haftungsbegrenzung: 1,00 EUR/kg)
Niederlande AVC 2002
Österreich UGB und Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (AÖSp)
Polen Prawo Przewozowe und CMR-Übereinkommen (Haftungsbegrenzung: 8,33 SDR/kg)
Spanien LOTT (Ley de Ordenación del Transporte Terrestre) (Haftungsbegrenzung 6,67 EUR/kg)
Portugal LCT – Decreto-Lei n.º 239/2003 (Haftungsbegrenzung 6,67 EUR/kg)

b) Grenzüberschreitende Transporte
Für internationale Straßentransporte gilt vorrangig das CMR-Übereinkommen.

11.2 Nach den AÖSp bieten wir auf Wunsch eine zusätzliche Warentransportversicherung gemäß an.

11.3 Für Güter, die nach Ziffer 5 ausgeschlossen sind, übernehmen wir keine Haftung.

12. Euro-Palettentausch

12.1 Der Tausch von Europaletten ist bei B2C-Sendungen (Zustellung an Privatpersonen) ausgeschlossen. Der Tausch von Gitterboxen ist bei Sammelguttransporten innerhalb Deutschlands möglich.

12.2 Ausschließlich in folgenden Ländern werden Europaletten getauscht:

  • Belgien
  • Deutschland
  • Luxemburg
  • Österreich
  • Niederlande

12.3 Falls wir beim Empfangenden keine Paletten im Tausch erhalten, berechnen wir 22,50 € netto je Europalette für die Ersatzbeschaffung.

12.4 Nachweispflicht des Versenders bei Nichttausch: Der Versender ist verpflichtet, den Nichttausch von Europaletten bei uns zu dokumentieren und auf Verlangen einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Dieser Nachweis kann in Form eines schriftlichen Vermerks des Fahrers, einer Bestätigung im Frachtbrief oder eines entsprechenden Vermerks auf dem Lieferschein erbracht werden.

13. Transporte in die Schweiz oder Großbritannien

13.1 Der Auftraggebende sichert zu, dass es sich bei der zu übernehmenden Ware um Ware im freien Warenverkehr der EU handelt.

13.2 Es gelten die auf unserer Website in Euro zzgl. Umsatzsteuer angegebenen Preise.

13.3 Sollte der Empfangende nicht für die anfallenden Kosten der jeweiligen Frankatur aufkommen, müssen wir diese an unseren Auftraggebenden weiterbelasten.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Dem Auftraggebenden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch auch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

14.2 Gerichtsstand ist 4600 Wels.

14.3 Es gilt das Recht der Republik Österreich.